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Verleihen des Fahrzeugs
Rechtliche Hinweise
Wenn Sie das Fahrzeug verleihen, sind Sie verpflichtet (siehe Allgemeine Verkaufsbedingungen der verbundenen Dienstleistungen), die Person(en), an die Sie Ihr Fahrzeug verleihen, darüber zu informieren, dass das Fahrzeug verbunden wird und personenbezogene Informationen wie der Standort des Fahrzeugs erfasst werden.
Datenerfassung
Die Erfassung von Fahrzeugdaten kann vorübergehend ausgesetzt werden.