Ihr Fahrzeug ist mit vier dafür vorgesehenen Hebepunkten 1 ausgestattet, die sich unter dem Fahrzeug befinden.

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Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen, den Radwechsel von einem Vertragspartner durchführen zu lassen. Bei falscher Anbringung von Hebewerkzeugen besteht die Gefahr, dass das Fahrzeug und insbesondere die elektrische Antriebsbatterie beschädigt werden.

Die Hebepunkte sind kompatibel mit der Verwendung eines Wagenhebers mit flacher Platte und einem Durchmesser zwischen 80 mm und 140 mm.

Der verwendete Wagenheber muss den für das Land jeweils aktuell geltenden Normen und Vorschriften entsprechen. Die Hubkraft des Wagenhebers muss größer sein als das zulässige Gesamtgewicht der betreffenden Achse des Fahrzeugs Fahrzeugtypenschilder.

Der Wagenheber darf nur zum Anheben des Fahrzeugs verwendet werden, um die Räder zu wechseln. Dies muss erfolgen:

  • bei angezogener Parkbremse,
  • bei unbeladenem Fahrzeug,
  • auf einem ebenem, rutschfestem und festem Untergrund.

Vor dem Anheben des Fahrzeugs muss die Platte des Wagenhebers richtig am Hebepunkt 1 positioniert sein.

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Um jegliche Gefahr einer Verletzung oder einer Beschädigung des Fahrzeugs zu vermeiden, darf der Wagenheber nur soweit hochgekurbelt werden, bis das zu wechselnde Rad maximal drei Zentimeter vom Boden abgehoben ist.

Verletzungsgefahr! Es kann dadurch zu Schäden am Fahrzeug kommen.

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Aus Sicherheitsgründen dürfen die Fahrzeughebepunkte nur für den Radwechsel genutzt werden. Sie sollten unter keinen Umständen für Folgendes verwendet werden:

  • um eine Reparatur durchzuführen;
  • um an die Unterseite des Fahrzeugs zu gelangen.

Verletzungsgefahr! Es kann dadurch zu Schäden am Fahrzeug kommen.