Öffnen von außen

Vordertüren

Sind die Türen bereits entriegelt oder Sie tragen die Keycard bei sich, greifen Sie den Türgriff 1 und ziehen Sie ihn zu sich.

Hintere Türen

Sind die Türen bereits entriegelt oder Sie tragen die Keycard bei sich, greifen Sie den Türgriff 2 und ziehen Sie ihn zu sich.

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Aus Sicherheitsgründen dürfen die Türen nur bei stehendem Fahrzeug geöffnet oder geschlossen werden.

Öffnen von innen

Am Griff 3 ziehen.

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Aus Sicherheitsgründen dürfen die Türen nur bei stehendem Fahrzeug geöffnet oder geschlossen werden.

Akustische Warnung für Erinnerung an das Einschalten des Lichts

Beim Öffnen einer Vordertür ertönt ein akustisches Signal, wenn bei ausgeschalteter Zündung die Fahrzeugbeleuchtung nicht ebenfalls ausgeschaltet ist.

Warnsummer Tür oder Gepäckraumklappe offen

Bei stehendem Fahrzeug und eingeschalteter Zündung zeigt die Kontrollleuchte  4 in der Instrumententafel an, ob die Türen/Klappen/Hauben geöffnet oder nicht ordnungsgemäß geschlossen sind.

Wenn das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von ca. 20 km/h erreicht, zeigt die Kontrollleuchte   4 begleitet von der Meldung „Tür offen“ 5 an, welche Türen/Klappen/Hauben geöffnet oder nicht ordnungsgemäß geschlossen sind.

Besonderheit

Nach dem Abstellen des Motors bleiben Beleuchtung und Zubehör (Radio usw.) eingeschaltet, bis die Fahrertür geöffnet wird.

Kindersicherheit

Um zu verhindern, dass die hinteren Türen von innen geöffnet werden können, senken Sie den Hebel 6 und überprüfen Sie von innen, ob die Türen sicher verriegelt sind.

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Verantwortung des Fahrers beim Parken oder Anhalten des Fahrzeugs

Verlassen Sie niemals Ihr Fahrzeug (auch nicht für kurze Zeit), so lange sich ein Kind, ein körperlich oder geistig beeinträchtigter Erwachsener oder ein Tier im Fahrzeug befinden.

Diese könnten den Motor starten und Funktionen aktivieren (z. B. die elektrischen Fensterheber) oder die Türen verriegeln und somit sich und andere gefährden.

Zudem kann es bei warmer Witterung und/oder Sonneneinwirkung im Fahrgastraum rasch sehr heiß werden.

LEBENSGEFAHR BZW. GEFAHR SCHWERER VERLETZUNGEN.